by Gast » 12.02.2007, 15:26
Hallo,
ein anständiges Blutbild gibt Auskunft über eventuelle Mangelzustände. Die WHO empfiehlt fünf mal täglich Obst. Und Multimillionen-Dollar- Konzerne werben dann mit solchen Aussagen. So hat wahrscheinlich noch kein Mensch auf der Welt ein "Saft" Plus Nahrungergänzungsmittel verkauft bekommen ohne diese Empfehlung der WHO eingetrichtert bekommen zu haben. Ich mag Marketing im Bereich der Gesundheit nicht, um nicht zu sagen, ich finde, Leute die keine Ahnung vom Körper, von Krankheit und Gesundheit... haben, sollten keine Produkte verkaufen, die angeblich genau in diesem Bereich wirken sollen. Nahrungsergänzung kann sinnvoll sein, ist aber in den meisten Fällen schlicht unnötig bzw. führt nicht zum erwünschten Ergebnis. Wenn mir ein Vitamin fehlt, dann muss ich eben dafür sogen, dass ich es in Zukunft in ausreichendem Maß zu mir nehme. Einfach auf´s gerate Wohl einen Cocktail aus allem zu konsumieren, halte ich für fragwürdig. Nichts geht über eine gesunde Ernährung, und Obst kann durch andere Lebensmittel gut ersetzt werden.
Der Fitnesspapst Strunz hat hierzu ganz hervorragende Vorschläge, wie man sich ausgewogen ernährt, ohne fragwürdig Produkte konsumieren zu müssen.
Nahrungsergänzungsmittel sind eine recht neue Produktgruppe zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Rechtlich gehören sie zu den Lebensmitteln, daher fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt. Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen. Das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ist nach der NemV anzeigepflichtig. Die Kennzeichnung unterliegt ebenfalls der NemV. Insbesondere ist ein Nem mit dem Hinweis zu versehen, dass es kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sein darf, dass die angegebene empfohlene Verzehrmenge nicht überschritten werden darf und das Nem nicht in der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern ist.